Resturlaub klären
Karl hatte 30 Urlaubstage und hat 26 genommen. Sein Antrag für die vier übrigen Tage im April wurde abgelehnt.
Erster Denkanstoß
Trenne drei Fragen: Wie viele Tage stehen Karl zu? Sind die übrigen Tage noch verfügbar? Kann er sie gerade im April nehmen?
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Im PEPP-Buchfall legt der Manteltarifvertrag 30 Arbeitstage fest. Die dort beschriebene Betriebsvereinbarung nennt Ende Februar für übertragenen Urlaub. Prüfe für deine vorläufige Antwort, welche Regelung auf die vier Tage anwendbar ist, warum Karl sie nicht genommen hat und ob der Arbeitgeber ihn rechtzeitig auf einen möglichen Verfall hingewiesen hat. Ein Verfall lässt sich aus dem Datum allein nicht ableiten.
Lohnunterschiede einordnen
Sabine arbeitet seit zwei Monaten in der Fertigung. Sie vermutet, dass ihre Kollegen mehr verdienen.
Erster Denkanstoß
Vergleiche zuerst vergleichbare Größen: Stundenentgelt oder Monatsentgelt bei gleicher Arbeitszeit. Trenne Grundentgelt und Zulagen.
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Prüfe im Arbeitsvertrag das vereinbarte Entgelt und einen möglichen Verweis auf einen Tarifvertrag. Falls ein Tarifvertrag gilt, suche die Entgeltgruppe, die passende Stufe und den Tabellenbetrag. Unterschiede können etwa mit anderen Aufgaben, Berufserfahrung oder Schichtzulagen zusammenhängen. Prüfe die tatsächlichen Angaben, bevor du Schlüsse ziehst.
Regelungen vergleichen
Erkläre dem Auszubildenden, wer welche Regelung vereinbart und was sie regeln kann.
Erster Denkanstoß
Frage dich jeweils: Geht es um eine einzelne Person, um den Betrieb oder um den Geltungsbereich eines Tarifvertrags?
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Arbeitsvertrag: Arbeitgeber und beschäftigte Person vereinbaren etwa Tätigkeit und individuelles Entgelt. Tarifvertrag: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelner Arbeitgeber vereinbaren zum Beispiel Entgelte oder Urlaubsansprüche. Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat regeln etwa die Lage der Pausen im Betrieb. Für tariflich geregelte oder tarifübliche Arbeitsbedingungen gelten Grenzen nach § 77 Abs. 3 BetrVG.
Tarifverhandlungen erklären
Bei der PEPP GmbH fragt ein Auszubildender, was bei stockenden Tarifverhandlungen passieren kann.
Erster Denkanstoß
Sortiere die Begriffe nach ihrer Funktion: selbstständig verhandeln, Mitglieder befragen, vermitteln oder Druck ausüben.
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Tarifautonomie heißt eigenständiges Aushandeln durch die Tarifparteien. Bei einer Urabstimmung können Gewerkschaftsmitglieder etwa über einen Streik abstimmen. In einer Schlichtung vermittelt eine neutrale Person. Streik bedeutet gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung. Bei einer Aussperrung schließt die Arbeitgeberseite Beschäftigte als Arbeitskampfmaßnahme von der Arbeit aus. Die tarifliche Friedenspflicht schützt die bereits geregelten Themen während der Laufzeit vor Arbeitskampfmaßnahmen.
Fachbegriffe zuordnen
Sabine sucht Entgeltangaben. Karl sucht die Urlaubsregeln. Wende die Fachbegriffe auf beide Fälle an.
Erster Denkanstoß
Suche Signalwörter in den Beschreibungen. Entgelthöhe und allgemeine Arbeitsbedingungen gehören zu unterschiedlichen Tarifvertragsarten.
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Der Manteltarifvertrag bündelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub und Arbeitszeit. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt vor allem Entgelthöhen. Tarifvertrag ist der Oberbegriff. Tarifvertragsparteien sind die beteiligten Vertragspartner. Tarifautonomie meint eigenständiges Aushandeln, Friedenspflicht den Schutz geregelter Themen vor Arbeitskampf und Erfüllungspflicht die Einhaltung der vereinbarten Regelungen durch die Tarifparteien.