PEPP GmbH · Lernbegleitung

Tarifverträge und Betriebsvereinbarung

Zwei Nachrichten im Meckerkasten. Hilf dem Betriebsrat, die richtigen Fragen zu stellen und Antworten zu begründen.

Ein Auszubildender spricht am grünen Meckerkasten mit dem Betriebsratsvorsitzenden.
Station 01 von 05

Resturlaub klären

Karl hatte 30 Urlaubstage und hat 26 genommen. Sein Antrag für die vier übrigen Tage im April wurde abgelehnt.

Erster Denkanstoß

Trenne drei Fragen: Wie viele Tage stehen Karl zu? Sind die übrigen Tage noch verfügbar? Kann er sie gerade im April nehmen?

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Im PEPP-Buchfall legt der Manteltarifvertrag 30 Arbeitstage fest. Die dort beschriebene Betriebsvereinbarung nennt Ende Februar für übertragenen Urlaub. Prüfe für deine vorläufige Antwort, welche Regelung auf die vier Tage anwendbar ist, warum Karl sie nicht genommen hat und ob der Arbeitgeber ihn rechtzeitig auf einen möglichen Verfall hingewiesen hat. Ein Verfall lässt sich aus dem Datum allein nicht ableiten.

Kurzcheck 1 · Welche Frage solltest du vor einer endgültigen Antwort klären?

Kurzcheck 2 · Welche Unterlage nennt im PEPP-Buchfall die Frist bis Ende Februar?

Station 02 von 05

Lohnunterschiede einordnen

Sabine arbeitet seit zwei Monaten in der Fertigung. Sie vermutet, dass ihre Kollegen mehr verdienen.

Erster Denkanstoß

Vergleiche zuerst vergleichbare Größen: Stundenentgelt oder Monatsentgelt bei gleicher Arbeitszeit. Trenne Grundentgelt und Zulagen.

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Prüfe im Arbeitsvertrag das vereinbarte Entgelt und einen möglichen Verweis auf einen Tarifvertrag. Falls ein Tarifvertrag gilt, suche die Entgeltgruppe, die passende Stufe und den Tabellenbetrag. Unterschiede können etwa mit anderen Aufgaben, Berufserfahrung oder Schichtzulagen zusammenhängen. Prüfe die tatsächlichen Angaben, bevor du Schlüsse ziehst.

Kurzcheck 1 · Was hilft Sabine am ehesten, ihr tarifliches Grundentgelt zu prüfen?

Kurzcheck 2 · Sabine verdient im Monat weniger als ein Kollege. Was sollte sie für einen fairen Vergleich zuerst prüfen?

Station 03 von 05

Regelungen vergleichen

Erkläre dem Auszubildenden, wer welche Regelung vereinbart und was sie regeln kann.

Erster Denkanstoß

Frage dich jeweils: Geht es um eine einzelne Person, um den Betrieb oder um den Geltungsbereich eines Tarifvertrags?

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Arbeitsvertrag: Arbeitgeber und beschäftigte Person vereinbaren etwa Tätigkeit und individuelles Entgelt. Tarifvertrag: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelner Arbeitgeber vereinbaren zum Beispiel Entgelte oder Urlaubsansprüche. Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat regeln etwa die Lage der Pausen im Betrieb. Für tariflich geregelte oder tarifübliche Arbeitsbedingungen gelten Grenzen nach § 77 Abs. 3 BetrVG.

Kurzcheck 1 · Wer vereinbart die betriebliche Pausenregelung in einer Betriebsvereinbarung?

Kurzcheck 2 · Welche Regelung hält fest, welche konkrete Tätigkeit Sabine bei der PEPP GmbH übernimmt?

Station 04 von 05

Tarifverhandlungen erklären

Bei der PEPP GmbH fragt ein Auszubildender, was bei stockenden Tarifverhandlungen passieren kann.

Erster Denkanstoß

Sortiere die Begriffe nach ihrer Funktion: selbstständig verhandeln, Mitglieder befragen, vermitteln oder Druck ausüben.

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Tarifautonomie heißt eigenständiges Aushandeln durch die Tarifparteien. Bei einer Urabstimmung können Gewerkschaftsmitglieder etwa über einen Streik abstimmen. In einer Schlichtung vermittelt eine neutrale Person. Streik bedeutet gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung. Bei einer Aussperrung schließt die Arbeitgeberseite Beschäftigte als Arbeitskampfmaßnahme von der Arbeit aus. Die tarifliche Friedenspflicht schützt die bereits geregelten Themen während der Laufzeit vor Arbeitskampfmaßnahmen.

Kurzcheck 1 · Welche Aufgabe hat eine neutrale Person in der Schlichtung?

Kurzcheck 2 · Ein Tarifvertrag regelt bereits die Höhe der Entgelte. Was bedeutet die tarifliche Friedenspflicht während seiner Laufzeit grundsätzlich?

Station 05 von 05

Fachbegriffe zuordnen

Sabine sucht Entgeltangaben. Karl sucht die Urlaubsregeln. Wende die Fachbegriffe auf beide Fälle an.

Erster Denkanstoß

Suche Signalwörter in den Beschreibungen. Entgelthöhe und allgemeine Arbeitsbedingungen gehören zu unterschiedlichen Tarifvertragsarten.

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Der Manteltarifvertrag bündelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Urlaub und Arbeitszeit. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt vor allem Entgelthöhen. Tarifvertrag ist der Oberbegriff. Tarifvertragsparteien sind die beteiligten Vertragspartner. Tarifautonomie meint eigenständiges Aushandeln, Friedenspflicht den Schutz geregelter Themen vor Arbeitskampf und Erfüllungspflicht die Einhaltung der vereinbarten Regelungen durch die Tarifparteien.

Kurzcheck 1 · Welche Kombination hilft Karl und Sabine weiter?

Kurzcheck 2 · Helga aus dem Verkauf möchte wissen, wie lang die tarifliche Wochenarbeitszeit ist. Wo sucht sie zuerst?